Umgang mit Cannabiskonsum in der Schule

Fortbildung für Schulen zur Anwendung § 13 Abs. 1. des SMG/Suchtmittelgesetzes

Der § 13 Abs. 1. des SMG/Suchtmittelgesetzes verpflichtet Schulen, bei Vorfällen mit Suchtmitteln einzuschreiten.

Es geht um ein Setzen klarer Grenzen und zugleich um frühzeitige Unterstützung unter dem Motto „Helfen statt Strafen“. Schülerinnen und Schüler, die illegale Suchtmittel konsumieren (im Gesetzestext wird dafür „Suchtgiftmissbrauch“ verwendet), ist Hilfe anzubieten, um den Konsum zu beenden.

Sinnvoll ist es, wenn bei einer Fortbildung folgende Personen anwesend sind:

  • Direktion, da sie das Verfahren nach § 13 einleitet
  • Schularzt/Schulärztin, da er/sie das Verfahren umsetzt und betreut
  • Schulpsychologin/Schulpsychologe, wenn vorhanden, da sie/er Teil der gesundheitsbezogenen Maßnahme sein kann
  • Mehrere Lehrkräfte der Schule, da sie sowohl Konsum (illegaler) Drogen wahrnehmen, aber auch andere Aspekte bei Schülerinnen und Schülern wahrnehmen können.

Zielgruppe: Lehrkräfte Sekundarstufe 1 und 2, Direktion, Schulärztinnen und -ärzte Schulpsychologinnen und -psychologen als SCHILF oder SCHÜLF möglich
Dauer: 4 UE
Kosten: kostenlos
Kontakt: Mag. Anne Arends
a.arends@akzente.net, +43(0)662/849 291-42

Diese Fortbildungsveranstaltung der akzente Fachstelle Suchtprävention wird auf Anfrage in Kooperation mit der
Drogenberatung der Suchthilfe angeboten.