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Landesjugendsingen
2026

 

Das österreichische Jugendsingen gilt seit 1948 als der größte und umfassendste Chorwettbewerb europaweit und dient der Pflege und Förderung des chorischen Singens. Veranstalter des Wettbewerbs ist das Bundeskanzleramt im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter Mitwirkung der Landesjugendreferate und Einbeziehung der Bildungsdirektion sowie der Koordination Musik, Kunst und Kultur.

Das Landesjugendsingen wird als Wertungssingen vor einer Landesjury durchgeführt. Abhängig von der dem jeweiligen Bundesland zugewiesenen Plätze des Teilnehmer:innenkontigents, werden anschließend zum Bundesjugendsingen in Linz die jeweils besten „ausgezeichneten“ Chöre jeder Kategorie des Landesjugendsingens eingeladen, um dort ihr Bundesland zu repräsentieren.

Daher freut es uns besonders, dass das Landesjugendsingen 2026 wieder in der Großen Aula der Universität Salzburg stattfinden wird! Dazu laden wir alle Kinder- und Jugendchöre mit ihren Chorleiterinnen und Chorleitern herzlich ein!

Das Jugendsingen wird vom Referat 2/06- Jugend, Familie, Integration, Generationen, akzente Salzburg und der Bildungsdirektion Salzburg organisiert.

 

Termin: 20. – 23. April 2026

 

Eine Anmeldung ist ab dem 7. Januar 2026 hier möglich. 

 

Kurzer Überblick:
Für das Jugendsingen wird kein Pflichtliederkanon herausgegeben und es entfällt somit die Auswahl des Pflichtliedes in allen Kategorien!

Das Programm für das Landesjugendsingen umfasst in allen Kategorien ein frei gewähltes Programm mit Stücken differenzierten Charakters. In allen Kategorien muss eines der Stücke ein österreichisches Volkslied sein.

Dauer für Kategorie A1 und A2: mindestens 6 Minuten, höchstens 8 Minuten Singzeit.

Dauer für alle anderen Kategorien: mindestens 8 Minuten, höchstens 10 Minuten Singzeit.

In der Alterskategorie A1 muss das Programm für das Wertungssingen kein a cappella Lied enthalten.

In der Alterskategorie A2 muss das Programm für das Wertungssingen ein a cappella Lied enthalten. In allen anderen Kategorien muss das Programm für das Wertungssingen zwei a cappella Stücke enthalten. Chorleitungen oder andere Lehrpersonen dürfen nicht mitsingen. Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumentalverstärkung ist nicht erlaub

Hier findet ihr die genauen Richtlinien für das Landesjugendsingen.

 

Anmeldeschluss: 13. März 2026


Bei Fragen können Sie sich gerne an mich unter der Email an b.fasching@akzente.net wenden.

 

Euer akzente Kultur - Team