Umgang mit Cannabiskonsum in der Schule
Fortbildung für Schulen zur Anwendung § 13 Abs. 1. des SMG/Suchtmittelgesetzes
Der § 13 Abs. 1. des SMG/Suchtmittelgesetzes verpflichtet Schulen, bei Vorfällen mit Suchtmitteln einzuschreiten.
Es geht um ein Setzen klarer Grenzen und zugleich um frühzeitige Unterstützung unter dem Motto „Helfen statt Strafen“. Schüler:innen, die illegale Suchtmittel konsumieren (im Gesetzestext wird dafür „Suchtgiftmissbrauch“ verwendet), ist Hilfe anzubieten, um den Konsum zu beenden.
Sinnvoll ist es, wenn bei einer Fortbildung folgende Personen anwesend sind:
- Direktion, da sie das Verfahren nach § 13 einleitet
- Schularzt/Schulärztin, da er/sie das Verfahren umsetzt und betreut
- Schulpsychologin/Schulpsychologe, wenn vorhanden, da sie/er Teil der gesundheitsbezogenen Maßnahme sein kann
- Mehrere Lehrkräfte der Schule, da sie sowohl Konsum (illegaler) Drogen wahrnehmen, aber auch andere Aspekte bei Schüler:innen wahrnehmen können.
Zielgruppe: Lehrkräfte Sekundarstufe 1 und 2, Direktion, Schulärzt:innen und Schulpsycholog:innen als SCHILF oder SCHÜLF möglich
Dauer: 4 UE
Kosten: kostenlos
Kontakt: Mag. Anne Arends
a.arends@akzente.net, +43(0)662/849 291-42
Diese Fortbildungsveranstaltung der akzente Fachstelle Suchtprävention wird auf Anfrage in Kooperation mit der
Drogenberatung der Suchthilfe angeboten.